In Baden-Württemberg entscheidet die Klassenkonferenz am Ende des Schuljahres über die Versetzung. Maßgeblich sind die Noten im Jahreszeugnis in den für die Versetzung maßgebenden Fächern. Wie streng die Regeln sind, hängt von der Schulart ab.

Hier findest du die Regeln im Überblick und die Möglichkeiten, die Versetzung trotz schlechter Noten noch zu erreichen. Stand: Oktober 2026. Verbindlich entscheidet immer deine Schule.

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Waage, die schlechte und gute Noten ausgleicht, als Symbol für den Notenausgleich bei der Versetzung

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Kurzüberblick nach Schulart

Schulart Versetzt wird, wenn … Besonderheiten
Grundschule die Leistungen den Anforderungen im Ganzen entsprechen. Von Klasse 1 nach 2 gibt es keine Versetzungsentscheidung. Die Klassenkonferenz kann bei nur vorübergehend schwachen Leistungen trotzdem versetzen.
Gymnasium der Durchschnitt aller maßgebenden Fächer und der Durchschnitt der Kernfächer jeweils 4,0 oder besser ist, kein Kernfach mit „ungenügend“ bewertet ist und schlechte Einzelnoten ausgeglichen werden. Aufnahme auf Probe möglich. Wer eine Klasse wiederholt und erneut nicht versetzt wird, muss das Gymnasium verlassen.
Realschule, Niveau M der Durchschnitt aller maßgebenden Fächer und der Kernfächer 4,0 oder besser ist, kein Kernfach „ungenügend“ ist und Ausgleich besteht. Wechsel auf Niveau G möglich.
Realschule, Niveau G neben einer 6 oder zwei 5en kein weiteres Fach schlechter als 4 ist, es sei denn, es gibt Ausgleich. Niveau G führt zum Hauptschulabschluss.
Werkrealschule, Hauptschule in den Klassen 5 bis 9 neben einer 6 oder zwei 5en kein weiteres Fach schlechter als 4 ist, es sei denn, es gibt Ausgleich. Aufnahme auf Probe möglich. Freiwillige Wiederholung einmal in Klasse 5 bis 9.
Gemeinschaftsschule Klassen 5 bis 9: keine Versetzungsentscheidung. Laut Kultusministerium gibt es dort kein Sitzenbleiben. Im Abschlussjahr gelten Prüfungs- bzw. Versetzungsregeln. Der Bildungsgang kann ausnahmsweise um ein Jahr verlängert werden.

Grundschule: Klassen 1 bis 4

  • Klasse 1 nach Klasse 2: Alle Kinder steigen ohne Versetzungsentscheidung auf.
  • Ab Klasse 2: Versetzt wird, wenn die Leistungen den Anforderungen im Ganzen entsprechen. Auch bei nicht ausreichenden Leistungen kann die Klassenkonferenz versetzen, wenn die Leistungen nur vorübergehend nicht reichen.
  • Freiwillige Wiederholung: Auf Antrag der Eltern ist eine Wiederholung einmal in den Klassen 1 bis 4 möglich.

Gymnasium

Wann wirst du versetzt?

Im Jahreszeugnis müssen alle folgenden Punkte erfüllt sein:

  • Der Durchschnitt aller für die Versetzung maßgebenden Fächer ist 4,0 oder besser.
  • Der Durchschnitt der Kernfächer ist 4,0 oder besser.
  • Kein Kernfach ist mit „ungenügend“ bewertet.
  • Höchstens ein maßgebendes Fach ist schlechter als „ausreichend“. Bei zwei solchen Fächern wirst du versetzt, wenn für beide ein sinnvoller Ausgleich besteht.

Kernfächer sind Deutsch, die Pflichtfremdsprachen und Mathematik. Ab Klasse 8 kommen je nach Profil weitere Fächer dazu, zum Beispiel die dritte Fremdsprache im sprachlichen Profil.

So funktioniert der Ausgleich

Schlechte Note Ausgleich durch
„mangelhaft“ in einem Kernfach mindestens „gut“ in einem anderen Kernfach
„mangelhaft“ in einem Fach, das kein Kernfach ist mindestens „gut“ in einem anderen maßgebenden Fach oder „befriedigend“ in zwei anderen maßgebenden Fächern
„ungenügend“ in einem Fach, das kein Kernfach ist „sehr gut“ in einem anderen maßgebenden Fach oder „gut“ in zwei anderen maßgebenden Fächern

Welche Fächer maßgebend sind, steht in der Versetzungsordnung. Dazu zählen unter anderem Religion oder Ethik, Deutsch, Geschichte, Geographie, Gemeinschaftskunde, die Fremdsprachen, Mathematik, Naturwissenschaften und Sport. Wäre eine Versetzung nur wegen Sport, Musik und Bildender Kunst nicht möglich, zählt von diesen drei Fächern nur das mit der besten Note.

Wenn es knapp ist

  • Ausnahme durch die Klassenkonferenz: Mit Zweidrittelmehrheit kann ausnahmsweise versetzt werden, wenn die Leistungen nur vorübergehend nicht reichen. Das ist nicht in zwei Schuljahren hintereinander möglich.
  • Aussetzung der Entscheidung: In den Klassen 5 bis 9 kann die Entscheidung bis zum Ende des nächsten Halbjahres ausgesetzt werden, wenn die Leistungen wegen eines Schulwechsels oder wegen längerer Krankheit (über acht Wochen) abgesunken sind.
  • Klasse 5 und 6: Bei Nichtversetzung spricht die Klassenkonferenz in der Regel eine Empfehlung zum Wechsel in die Realschule oder Hauptschule aus, außer sie erwartet, dass du nach der Wiederholung den Anforderungen des Gymnasiums gewachsen bist.

Wie oft darfst du wiederholen?

Das Gymnasium muss verlassen, wer eine bereits wiederholte Klasse nicht schafft, nach einer Wiederholung auch aus der nächsten Klasse nicht versetzt wird oder nach zwei Wiederholungen erneut nicht versetzt wird. Ausnahmen gibt es unter anderem bei längerer Krankheit (mindestens 12 Unterrichtswochen) oder Schwerbehinderung, wenn die Klassenkonferenz mit Zweidrittelmehrheit eine weitere Wiederholung für sinnvoll hält.

Wichtig: Eine freiwillige Wiederholung gilt als Wiederholung wegen Nichtversetzung. Sie ist grundsätzlich nur zu Beginn eines Halbjahres möglich.

Realschule

Klasse 5 dient laut Schulgesetz der Orientierung. Das Kultusministerium beschreibt Klasse 5 und 6 als Orientierungsstufe, in der noch auf mittlerem Niveau beurteilt wird. Die Versetzung richtet sich nach den Anforderungen des jeweiligen Bildungsniveaus (Niveau M oder G). Ein Wechsel des Niveaus ist zum Ende eines Schulhalbjahres möglich. Ob in Klasse 5 und 6 eine Versetzungsentscheidung fällt, lässt du dir am besten von deiner Schule bestätigen.

Hinweis: Die Realschule in Baden-Württemberg wurde in den letzten Jahren neu ausgerichtet. Welche Detailregeln für deinen Jahrgang gelten, lässt du dir am besten von deiner Schule bestätigen.

Niveau M (mittleres Niveau)

  • Der Durchschnitt aller maßgebenden Fächer und der Kernfächer ist 4,0 oder besser.
  • Kein Kernfach ist mit „ungenügend“ bewertet.
  • Höchstens ein maßgebendes Fach ist schlechter als „ausreichend“. Bei bis zu drei Fächern wirst du versetzt, wenn für jedes ein sinnvoller Ausgleich besteht (gleiche Ausgleichsregeln wie am Gymnasium).

Kernfächer sind Deutsch, die Pflichtfremdsprache, Mathematik und ab Klasse 7 das gewählte Fach des Wahlpflichtbereichs.

Niveau G (grundlegendes Niveau)

Nicht versetzt wird, wer neben einem „ungenügend“ in einem Fach oder neben „mangelhaft“ in zwei Fächern in einem weiteren maßgebenden Fach schlechter als „ausreichend“ ist, ohne dass ein Ausgleich besteht. Ausgleichen lässt sich „ungenügend“ durch „sehr gut“ in einem Fach oder „gut“ in zwei Fächern, „mangelhaft“ durch mindestens „gut“ in einem anderen Fach.

Niveau wechseln statt sitzenbleiben

  • Reicht Niveau M nicht für die Versetzung, kannst du auf Niveau G wechseln oder die Klasse wiederholen. Auf Niveau M wiederholen darfst du nicht, wenn du auf diesem Niveau bereits in der Vorklasse nicht versetzt wurdest oder die Klasse schon einmal auf Niveau M wiederholt hast.
  • Der Wechsel von Niveau G zu M ist möglich bei mindestens „gut“ in Deutsch, Mathematik und der Pflichtfremdsprache und einem Durchschnitt von 3,0 in allen maßgebenden Fächern.
  • Der Wechsel von Niveau M auf G zum Halbjahr der Klasse 9 ist ausgeschlossen.

Wenn es knapp ist

  • Ausnahme durch die Klassenkonferenz mit Zweidrittelmehrheit, nicht in zwei Schuljahren hintereinander.
  • Aufnahme auf Probe (siehe Abschnitt weiter unten).
  • Aussetzung der Entscheidung bei Schulwechsel oder Krankheit über acht Wochen, längstens bis zum Ende des nächsten Halbjahres.

Werkrealschule und Hauptschule

Die Werkrealschulverordnung gilt auch für Hauptschulen. Sie regelt die Versetzung in den Klassen 5 bis 9.

Wann wirst du versetzt?

Versetzt wird, wer den Anforderungen im laufenden Schuljahr im Ganzen entspricht. Neben einer Note „ungenügend“ in einem Fach oder neben „mangelhaft“ in zwei Fächern darf in keinem weiteren maßgebenden Fach oder Fächerverbund eine Note schlechter als „ausreichend“ stehen, es sei denn, es gibt einen sinnvollen Ausgleich.

Schlechte Note Ausgleich durch
„ungenügend“ „sehr gut“ in einem anderen maßgebenden Fach oder „gut“ in zwei anderen maßgebenden Fächern
„mangelhaft“ mindestens „gut“ in einem anderen maßgebenden Fach

Von Sport, Musik und Bildender Kunst zählt nur das Fach mit der besten Note, wenn sonst keine Versetzung möglich wäre. In den Klassen 5 und 6 zählt der Fächerverbund Biologie, Naturphänomene und Technik.

Wenn es knapp ist

  • Ausnahme durch die Klassenkonferenz: Mit Zweidrittelmehrheit, wenn die Leistungen nur vorübergehend nicht reichen. Nicht in zwei Schuljahren hintereinander.
  • Aufnahme auf Probe: Wie an Realschule und Gymnasium für etwa vier Wochen, mit Zielvereinbarung und schriftlicher und mündlicher Prüfung am Ende.
  • Aussetzung der Entscheidung: Bei Schulwechsel, Krankheit über acht Wochen oder besonders schwerwiegenden Gründen, längstens bis zum Ende des nächsten Halbjahres.
  • Fremdsprache aus der Grundschule fehlt: Wer in Klasse 4 keinen Unterricht in der in Klasse 5 fortgeführten Fremdsprache hatte, dessen Fremdsprache zählt in Klasse 5 nicht für die Versetzung, wenn sonst keine Versetzung möglich wäre.

Freiwillige Wiederholung

In den Klassen 5 bis 9 kann insgesamt einmal eine Klasse freiwillig wiederholt werden. Sie ist grundsätzlich nur zu Beginn eines Halbjahres möglich und gilt als Wiederholung wegen Nichtversetzung.

Klasse 9 und 10: Welcher Abschluss?

Zum Ende des ersten Halbjahres der Klasse 9 erklärst du nach Beratung durch die Schule, welchen Abschluss du anstrebst:

  • Hauptschulabschluss am Ende von Klasse 9,
  • Hauptschulabschluss am Ende von Klasse 10 (du gehst dann ohne Versetzungsentscheidung nach Klasse 10),
  • Werkrealschulabschluss am Ende von Klasse 10 (Versetzung nach den normalen Anforderungen).

Hinweis: Für die Werkrealschule laufen derzeit Änderungen. Lass dir die aktuell geltenden Regeln von deiner Schule bestätigen.

Gemeinschaftsschule

An der Gemeinschaftsschule gibt es in den Klassen 5 bis 9 keine Versetzungsentscheidung. Das Kultusministerium schreibt dazu: In der Gemeinschaftsschule gibt es kein Sitzenbleiben. Bewertet wird auf der Grundlage der individuellen Lernentwicklung, du lernst auf den Niveaustufen G, M oder E. Zum Schulhalbjahr und am Ende des Schuljahres gibt es eine schriftliche Information über deine Leistungen. Auf Wunsch der Erziehungsberechtigten werden zusätzlich Noten oder Notentendenzen ausgewiesen.

Wiederholung kommt trotzdem vor

  • Verlängerung des Bildungsgangs: In Ausnahmefällen kann der Bildungsgang (außer im Abschlussjahr) mit Beschluss der Lerngruppenkonferenz und mit Einverständnis der Erziehungsberechtigten um ein Jahr verlängert werden.
  • Abschlussjahr: Hier gelten je nach Ziel die Abschlussprüfungsordnungen oder die Regeln der Versetzungsordnung Gymnasien. Wer in Klasse 10 auf Niveau E nicht in die Einführungsphase der Oberstufe versetzt werden kann, kann Klasse 10 wiederholen.
  • Prüfungen nicht bestanden: Die Hauptschulabschlussprüfung und die Realschulabschlussprüfung können jeweils einmal wiederholt werden.

Hinweis: Die Verordnung wurde zuletzt 2018 geändert, die Informationen des Kultusministeriums stammen von 2020. Frag bei Unsicherheit an deiner Schule nach dem aktuellen Stand.

In welchen Klassenstufen kann man nicht sitzenbleiben?

Klassenstufe Regel
Grundschule, Klasse 1 Aufstieg nach Klasse 2 ohne Versetzungsentscheidung.
Gemeinschaftsschule, Klassen 5 bis 9 Keine Versetzungsentscheidung. Wiederholung nur über Verlängerung des Bildungsgangs oder im Abschlussjahr.
Werkrealschule, Klasse 10 Wer den Hauptschulabschluss am Ende von Klasse 10 anstrebt, geht ohne Versetzungsentscheidung von Klasse 9 nach Klasse 10.
Gymnasium Keine Klassenstufe ist von der Versetzungsentscheidung ausgenommen.

Aufnahme auf Probe statt Nachprüfung

Kalender mit vier Wochen Probezeit, Checkliste und Haken als Symbol für die Aufnahme auf Probe
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Baden-Württemberg kennt keine Nachprüfung wie in Bayern, aber eine vergleichbare Möglichkeit: die Aufnahme auf Probe. Sie gilt am Gymnasium, an der Realschule und an der Werkrealschule.

  • Die Klassenkonferenz kann nicht versetzten Schülerinnen und Schülern, die die Klasse wiederholen könnten, für etwa vier Wochen die Aufnahme in die nächsthöhere Klasse gestatten.
  • Voraussetzung ist, dass die Konferenz erwartet, dass die Mängel in den schlecht bewerteten Fächern in absehbarer Zeit behoben werden. Außerdem braucht es eine Zielvereinbarung.
  • Am Ende der Probezeit wird in den betroffenen Fächern schriftlich und mündlich geprüft. Das Ergebnis ersetzt die Note des Vorjahreszeugnisses.
  • Reicht das Zeugnis mit den neuen Noten für die Versetzung, gilt die Nichtversetzung rückwirkend als nicht getroffen.
  • Am Gymnasium gilt das nicht für die Aufnahme in die Jahrgangsstufe (Oberstufe).
Tipp: In der Probezeit zählt jede Woche. Die Prüfung zielt auf den Stoff der Probezeit und des Vorjahres, deshalb lohnt sich gezielte Vorbereitung genau in den betroffenen Fächern.

Warnung zum Halbjahr: Gibt es einen blauen Brief?

Der Begriff „blauer Brief“ ist in der Schule umgangssprachlich üblich, aber kein einheitlicher Rechtsbegriff. In Baden-Württemberg ist stattdessen die Halbjahresinformation vorgesehen:

  • Halbjahresinformation: Für das erste Schulhalbjahr erhältst du eine schriftliche Information über deine Leistungen in den einzelnen Fächern. Sie wird in der Regel Anfang Februar ausgegeben.
  • Gesprächshinweis: Erscheint ein Gespräch zwischen Lehrkräften und Erziehungsberechtigten angebracht, wird ein entsprechender Hinweis in die Halbjahresinformation aufgenommen.
  • Halbjahreszeugnis: Ein Halbjahreszeugnis mit Noten erhalten nach der Notenbildungsverordnung die Abschlussklassen.
Wichtig: Warte bei schwachen Noten nicht auf ein Schreiben. Such selbst früh das Gespräch mit Klassen- und Fachlehrkräften, am besten direkt nach der Halbjahresinformation.

Was du jetzt tun kannst

  • Schreib deinen Notenstand in allen maßgebenden Fächern auf und gleiche ihn mit den Regeln deiner Schulart ab: Durchschnitt, Kernfächer, mögliche Ausgleichsnoten.
  • Such frühzeitig das Gespräch mit Klassenlehrkraft und Fachlehrkräften.
  • Frag, ob eine Aufnahme auf Probe oder ein Niveauwechsel in Frage kommt.
  • Schließe gezielt dort Lücken, wo die Note ausgleichsrelevant ist.
Versetzung gefährdet oder Klasse wiederholen?
Das Team von Noten-Booster schaut sich gemeinsam mit dir an, welche Fächer wirklich zählen und wie viel Zeit bis zum Zeugnis oder zur Probezeit bleibt. Die Beratung ist unverbindlich.

Häufige Fragen

Das hängt von der Schulart und den Fächern ab. Am Gymnasium darf höchstens ein maßgebendes Fach schlechter als „ausreichend“ sein. Bei zwei solchen Fächern muss für beide ein Ausgleich bestehen. Zusätzlich müssen beide Durchschnitte (alle Fächer, Kernfächer) bei 4,0 oder besser liegen.

Ein „ungenügend“ in einem Kernfach schließt die Versetzung am Gymnasium und auf Niveau M der Realschule aus. Ein „ungenügend“ in einem anderen Fach kann unter bestimmten Bedingungen ausgeglichen werden, zum Beispiel durch „sehr gut“ in einem anderen maßgebenden Fach.

Am Gymnasium musst du dann die Schule verlassen. An der Realschule ist der Wechsel auf ein anderes Niveau oder eine andere Schulart der übliche Weg. Einzelheiten stehen in den Abschnitten oben.

Ja, aber mit Folgen. Am Gymnasium und in der Realschule gilt die freiwillige Wiederholung als Wiederholung wegen Nichtversetzung. Sie ist grundsätzlich nur zu Beginn eines Schulhalbjahres möglich.

Nein, aber eine ähnliche Regelung: die Aufnahme auf Probe mit Prüfung nach etwa vier Wochen.

Quellen

VerordnungVersetzungsordnung Gymnasien (GymVersV BW)
GesetzRealschulversetzungsordnung (Fassung 2016) und Schulgesetz für Baden-Württemberg, § 7
VerordnungGrundschulversetzungsordnung
VerordnungNotenbildungsverordnung (NVO), § 3 und § 4
VerordnungWerkrealschulverordnung (Stand 06.07.2023)
VerordnungVerordnung über die Sekundarstufe I der Gemeinschaftsschule (GMSVO)

Alle Angaben ohne Gewähr. Maßgeblich sind die aktuellen Vorgaben deines Bundeslands und deiner Schule.

Emily, Gründerin von Noten-Booster

Über die Autorin des Artikels

Emily, Gründerin von Noten-Booster

Ich weiß, wie sich ein Zeugnis anfühlt, bei dem es auf der Kippe steht: In der sechsten und siebten Klasse war ich selbst kurz davor, nicht versetzt zu werden. Geholfen hat mir damals nicht mehr Druck, sondern ein besserer Plan und das Verständnis, wie Lernen funktioniert.

Dieser Artikel wurde mit Unterstützung von KI erstellt und von unserem Team fachlich geprüft.