In Bayern heißt die Versetzung offiziell Vorrücken. Maßgeblich sind die Noten im Jahreszeugnis in den Vorrückungsfächern. Wie streng die Regeln sind und welche Möglichkeiten es bei knappen Noten gibt, hängt von der Schulart ab.
Hier findest du die Regeln für Gymnasium, Realschule und Mittelschule im Überblick: Vorrücken auf Probe, Nachprüfung, Wiederholung und den Hinweis auf gefährdetes Vorrücken. Stand: Oktober 2026. Verbindlich entscheidet immer deine Schule.
Kurzüberblick nach Schulart
Die Grundregel ist an Gymnasium und Realschule gleich. Unterschiede gibt es bei den zusätzlichen Möglichkeiten und bei den Fristen.
| Schulart | Vorrücken ausgeschlossen bei | Möglichkeiten |
|---|---|---|
| Gymnasium | Note 6 in einem Vorrückungsfach oder Note 5 in zwei Vorrückungsfächern im Jahreszeugnis | Vorrücken auf Probe, Nachprüfung (Jahrgangsstufe 6 bis 9), Notenausgleich (Jahrgangsstufe 10 und 11) |
| Realschule | Note 6 in einem Vorrückungsfach oder Note 5 in zwei Vorrückungsfächern im Jahreszeugnis | Vorrücken auf Probe (Jahrgangsstufe 5 bis 9), Nachprüfung (Jahrgangsstufe 7 bis 9) |
| Mittelschule | Regelklassen: regelmäßig bei einem Gesamtdurchschnitt schlechter als 4,00 oder bei mehr als drei Fächern schlechter als 4 (eine 6 zählt doppelt). Klassen mit Mittlere-Reife-Zug (Jahrgangsstufe 7 bis 9): Note 6 in einem oder Note 5 in zwei Fächern | Notenausgleich und Vorrücken auf Probe nur in den Mittlere-Reife-Klassen (Jahrgangsstufe 7 bis 9), keine Nachprüfung |
Welche Fächer zählen für das Vorrücken?
Entscheidend sind die Vorrückungsfächer. Das sind nicht automatisch alle Fächer.
- Gymnasium: alle Pflicht- und Wahlpflichtfächer außer Sport (sowie das Modul zur beruflichen Orientierung). Musik zählt nur in den Jahrgangsstufen 7 bis 11, am Musischen Gymnasium in allen Jahrgangsstufen.
- Realschule: alle Pflicht- und Wahlpflichtfächer. Ausgenommen sind Musik, Sport, Textiles Gestalten, Kunst und Werken, sofern sie nicht Wahlpflichtfächer der Gruppe III sind.
- Mittelschule: alle Pflicht- und Wahlpflichtfächer außer Sport.
Wenn du unsicher bist, ob ein Fach bei dir zählt, frag deine Klassenleitung. Die Zusammensetzung kann je nach Ausbildungsrichtung und Wahlpflichtfach abweichen.
Gymnasium
Wann darfst du nicht vorrücken?
Du rückst nicht vor, wenn dein Jahreszeugnis in einem Vorrückungsfach die Note 6 oder in zwei Vorrückungsfächern die Note 5 aufweist. Dann kommen die folgenden Möglichkeiten in Betracht.
Vorrücken auf Probe
Hast du das Ziel der Jahrgangsstufe erstmals nicht erreicht, kann die Lehrerkonferenz auf Empfehlung der Klassenkonferenz erlauben, die nächste Jahrgangsstufe probeweise zu besuchen. Voraussetzung ist die Zustimmung deiner Erziehungsberechtigten und die Erwartung, dass du das Ziel im nächsten Schuljahr erreichst. Die Probezeit endet in der Regel am 15. Dezember. Mehr dazu unten im Abschnitt zur Probe.
Nachprüfung (Jahrgangsstufe 6 bis 9)
Eine Nachprüfung ist möglich, wenn du das Ziel wegen nicht ausreichender Noten in höchstens drei Vorrückungsfächern verfehlt hast. In den Kernfächern gelten zusätzliche Grenzen, bei einer 6 in Deutsch ist die Nachprüfung ausgeschlossen. Der Antrag der Erziehungsberechtigten muss spätestens eine Woche nach Aushändigung des Jahreszeugnisses bei der Schule sein. Geprüft wird in den letzten Tagen der Sommerferien.
Notenausgleich (Jahrgangsstufe 10 und 11)
In den Jahrgangsstufen 10 und 11 kann ein Notenausgleich möglich sein, zum Beispiel durch eine Eins in einem oder eine Zwei in zwei Vorrückungsfächern. Kernfächer lassen sich dabei nur durch Kernfächer ausgleichen. Die Lehrerkonferenz entscheidet, im Jahreszeugnis steht ein Vermerk.
Wiederholen
Wird das Vorrücken nicht gestattet, wiederholst du die Jahrgangsstufe. Es gibt aber Grenzen: Dieselbe Jahrgangsstufe darfst du nicht ein zweites Mal wiederholen, und in den Jahrgangsstufen 5 bis 7 darf das Vorrücken nicht ein zweites Mal verweigert werden. Die Höchstausbildungsdauer beträgt am Gymnasium elf Schuljahre. In Ausnahmefällen kann die Lehrerkonferenz befreien, wenn die Ursache nicht in mangelnder Eignung oder schuldhaftem Verhalten liegt.
Freiwillig wiederholen oder in die vorherige Jahrgangsstufe zurücktreten kannst du auf Antrag. Der Rücktritt ist spätestens zwei Wochen nach Ende des Halbjahres möglich.
Realschule
Auch an der Realschule rückst du nicht vor, wenn dein Jahreszeugnis in einem Vorrückungsfach die Note 6 oder in zwei Vorrückungsfächern die Note 5 aufweist. Ausnahmen gelten beim Vorrücken auf Probe und nach einer erfolgreichen Nachprüfung.
Vorrücken auf Probe (Jahrgangsstufe 5 bis 9)
Mit Einverständnis deiner Erziehungsberechtigten und auf Empfehlung der Klassenkonferenz kann die Lehrerkonferenz das Vorrücken auf Probe erlauben. Die Probezeit dauert bis zum 15. Dezember und kann um höchstens zwei Monate verlängert werden.
Nachprüfung (Jahrgangsstufe 7 bis 9)
Die Nachprüfung ist möglich bei einer 6 in einem oder einer 5 in zwei Vorrückungsfächern, wenn die übrigen Leistungen mindestens ausreichend sind. Ausgeschlossen sind Schülerinnen und Schüler mit einer 6 in Deutsch und Wiederholer der Jahrgangsstufe. Die Prüfung findet in den letzten Tagen der Sommerferien statt und ist schriftlich. Der Antrag der Erziehungsberechtigten muss spätestens am dritten Werktag nach Aushändigung des Jahreszeugnisses bei der Schule vorliegen. Plane das also direkt nach dem Zeugnis ein.
Notenausgleich
Einen Notenausgleich gibt es an der Realschule nur bei der Abschlussprüfung in Jahrgangsstufe 10, nicht für das Vorrücken.
Wiederholen
Freiwillig wiederholen oder zurücktreten kannst du auf Antrag, spätestens zwei Wochen nach Ende des ersten Halbjahres. Die Höchstausbildungsdauer beträgt acht Schuljahre. Ein Wiederholungsverbot gilt wie am Gymnasium, wenn dieselbe Jahrgangsstufe zum zweiten Mal wiederholt werden müsste oder in den Jahrgangsstufen 5 bis 7 zum zweiten Mal nicht vorgerückt werden dürfte.
Mittelschule
An der Mittelschule gilt eine andere Logik. Die Klassenleitung entscheidet im Einvernehmen mit den übrigen Lehrkräften der Klasse über das Vorrücken, über einen Notenausgleich entscheidet die Lehrerkonferenz (§ 15 MSO).
- Regelklassen (Jahrgangsstufe 5 bis 8): Das Vorrücken soll nur versagt werden, wenn du erheblich unter dem altersgemäßen Stand liegst und im nächsten Schuljahr kein Erfolg zu erwarten ist. In der Regel ist das der Fall, wenn der Gesamtdurchschnitt aller Vorrückungsfächer schlechter als 4,00 ist oder in mehr als drei Fächern eine schlechtere Note als 4 steht. Eine 6 zählt dabei doppelt wie eine 5.
- Mittlere-Reife-Klassen (Jahrgangsstufe 7 bis 9): Du rückst nicht vor, wenn in einem Vorrückungsfach eine 6 oder in mehr als einem Fach eine schlechtere Note als 4 steht und kein Notenausgleich gewährt wird.
- Notenausgleich: Er ist nur in den Mittlere-Reife-Klassen möglich, wenn das Zeugnis höchstens zwei Fünfen oder eine 6 aufweist und zum Ausgleich eine 1, zwei Zweien oder drei Dreien in Vorrückungsfächern vorliegen. Bei ungenügender Mitarbeit oder einer 6 in Deutsch ist er ausgeschlossen.
- Vorrücken auf Probe: Auch das gibt es nur in den Mittlere-Reife-Klassen 7 bis 9, wenn du das Ziel erstmals nicht erreicht hast und im Folgejahr Erfolg zu erwarten ist. Die Probezeit dauert bis zum 15. Dezember und kann um höchstens zwei Monate verlängert werden.
- Nachprüfung: Eine Nachprüfung wie an Gymnasium und Realschule kennt die Mittelschulordnung nicht.
- Freiwillig wiederholen: Das ist auf Antrag der Erziehungsberechtigten möglich. Ein Rücktritt in die vorherige Jahrgangsstufe ist spätestens zum Schulhalbjahr möglich, die Lehrerkonferenz entscheidet.
Vorrücken auf Probe in Bayern
Vorrücken auf Probe ist in Bayern die wichtigste Brücke, wenn das Ziel der Jahrgangsstufe knapp verfehlt wurde. Du besuchst dann die nächste Jahrgangsstufe zunächst vorläufig.
- Wann? Am Gymnasium und an der Realschule in den Jahrgangsstufen 5 bis 9, wenn du das Ziel erstmals nicht erreicht hast und die Konferenz erwartet, dass du es im nächsten Jahr schaffst. An der Mittelschule gibt es das nur in den Mittlere-Reife-Klassen 7 bis 9.
- Zustimmung: Deine Erziehungsberechtigten müssen einverstanden sein.
- Dauer: Die Probezeit endet in der Regel am 15. Dezember. In besonderen Fällen kann sie um höchstens zwei Monate verlängert werden.
- Danach: Am Ende entscheidet die Lehrerkonferenz, ob du die Probezeit bestanden hast. Wenn nicht, wirst du zurückverwiesen und wiederholst die Jahrgangsstufe.
- Zeugnis: Das Zeugnis enthält einen Vermerk über die vorläufige Erlaubnis.
Am Gymnasium gelten für die Jahrgangsstufen 10 und 11 strengere Voraussetzungen. Wichtig ist: Nutze die Zeit bis Mitte Dezember gezielt, denn die Probezeit ist kurz.
Warnung zum Halbjahr: Gibt es einen blauen Brief?
In Bayern wird eine Gefährdung des Vorrückens im Zwischenzeugnis oder in der Information zum Notenbild vermerkt. Gesetzlich ist das in der Gymnasialschulordnung und in der Realschulordnung vorgesehen. Bei Gefahr, dass nicht mehr wiederholt werden darf, erfolgt ein zusätzlicher Hinweis. An der Realschule werden die Erziehungsberechtigten ab Jahrgangsstufe 9 außerdem in einem gesonderten Schreiben informiert.
Wie der Hinweis am Gymnasium genau aussieht, legt die Verordnung nicht im Detail fest. Mehr zum Thema findest du in unserem Artikel Blauer Brief in der Schule.
Was du jetzt tun kannst
Fächer prüfen
Schau, welche Fächer bei dir als Vorrückungsfächer zählen und wo eine 5 oder 6 droht.
Gespräch suchen
Sprich mit der Fachlehrkraft über konkrete Schritte, zum Beispiel mündliche Mitarbeit und Nachholen von Leistungen.
Fristen notieren
Nachprüfung und Rücktritt haben kurze Fristen. Notiere sie dir direkt nach dem Zwischenzeugnis.
Lernplan bis zum Zeugnis
Plane die Wochen bis zum Jahreszeugnis oder bis zum 15. Dezember so, dass die schwächsten Fächer zuerst dran sind.
Beratung holen
Die Staatliche Schulberatung und unser Team beraten dich unverbindlich zu deiner Situation.
Das Team von Noten-Booster schaut sich gemeinsam mit dir an, welche Fächer wirklich zählen und wie viel Zeit bis zum Zeugnis oder zur Probezeit bleibt. Die Beratung ist unverbindlich.
Häufige Fragen
Quellen
Alle Angaben ohne Gewähr. Maßgeblich sind die aktuellen Vorgaben deines Bundeslands und deiner Schule.

