Die mündliche Nachprüfung im Abitur Brandenburg kann Schülerinnen und Schülern helfen, ein Ergebnis aus einer schriftlichen Abiturprüfung zu verbessern oder die Voraussetzungen für das Bestehen der Abiturprüfung zu erfüllen.
Offiziell wird dieses Verfahren als zusätzliche mündliche Prüfung bezeichnet. Die rechtlichen Grundlagen finden sich in der Gymnasiale-Oberstufen-Verordnung (GOSTV) des Landes Brandenburg.
Infobox: Mündliche Nachprüfung Abitur Brandenburg kurz erklärt
| Frage | Antwort |
|---|---|
| Offizielle Bezeichnung | Zusätzliche mündliche Prüfung |
| Wann? | Nach den schriftlichen Abiturprüfungen |
| Welche Fächer? | Abiturprüfungsfächer nach GOSTV |
| Prüfungsform | Mündliche Einzelprüfung |
| Ziel | Verbesserung oder Sicherung des Abiturergebnisses |
Was bedeutet die mündliche Nachprüfung im Abitur Brandenburg?
Die sogenannte mündliche Nachprüfung wird in Brandenburg offiziell als zusätzliche mündliche Prüfung bezeichnet.
Sie ergänzt die regulären Abiturprüfungen und bietet die Möglichkeit, ein Prüfungsergebnis zu verbessern oder die Voraussetzungen für das Bestehen der Abiturprüfung zu erfüllen.
Die zusätzliche Prüfung ist keine Wiederholung der schriftlichen Prüfung, sondern eine eigenständige mündliche Prüfungsleistung.
Voraussetzungen für die mündliche Nachprüfung im Abitur Brandenburg
Eine zusätzliche mündliche Prüfung kommt infrage, wenn:
✅ eine schriftliche Abiturprüfung im entsprechenden Fach abgelegt wurde
✅ das Fach zu den zugelassenen Prüfungsfächern gehört
✅ die Vorgaben der GOSTV erfüllt sind
✅ die Prüfung fristgerecht beantragt oder durch die Schule angesetzt wird
Die genauen Voraussetzungen richten sich nach den bisherigen Prüfungsergebnissen und den geltenden Bestehensbedingungen.
Wann muss oder kann ich eine mündliche Nachprüfung im Abitur Brandenburg machen?
Eine zusätzliche mündliche Prüfung kann erforderlich werden, wenn die bisherigen Ergebnisse nicht ausreichen, um die Bedingungen für das Bestehen der Abiturprüfung zu erfüllen.
Außerdem kann unter bestimmten Voraussetzungen eine freiwillige zusätzliche Prüfung beantragt werden, um ein Ergebnis zu verbessern.
Die Entscheidung erfolgt nach den Regelungen der GOSTV und durch die zuständigen Prüfungsgremien.
Wie läuft die mündliche Nachprüfung im Abitur Brandenburg ab?
Der Ablauf:
- Festlegung beziehungsweise Antrag auf zusätzliche Prüfung
- Vorbereitung auf die Aufgabenstellung
- selbstständige Darstellung der Ergebnisse
- Prüfungsgespräch mit dem Fachprüfungsausschuss
Die mündliche Prüfung wird durch einen Fachausschuss vorbereitet und durchgeführt. Die Aufgabenstellung und Durchführung richten sich nach den Vorgaben der GOSTV
Wie wird die mündliche Nachprüfung im Abitur Brandenburg bewertet?
Die Bewertung erfolgt nach den Vorgaben der GOSTV.
Die zusätzliche mündliche Prüfung fließt gemeinsam mit den weiteren Abiturleistungen in die Gesamtbewertung ein.
Eine gute mündliche Leistung kann ein schwächeres schriftliches Ergebnis verbessern. Eine schlechtere Leistung kann sich jedoch ebenfalls negativ auswirken.
Wie viele Punkte brauche ich bei der mündlichen Nachprüfung im Abitur Brandenburg?
Ob die zusätzliche mündliche Prüfung zum Bestehen oder zur Verbesserung ausreicht, hängt vom gesamten Abiturergebnis ab.
Entscheidend sind:
- Ergebnisse der schriftlichen Prüfungen
- Ergebnis der zusätzlichen mündlichen Prüfung
- weitere Leistungen aus der Oberstufe
Eine realistische Einschätzung vor der Prüfung ist deshalb wichtig.
Wie bereite ich mich auf die mündliche Nachprüfung im Abitur Brandenburg vor?
Für die mündliche Prüfung sind mehrere Fähigkeiten wichtig:
| Fachwissen gezielt wiederholen | Mündliche Antworten trainieren | Prüfungssituation simulieren |
|---|---|---|
| Wichtige Themen aus der Qualifikationsphase priorisieren. |
Üben:
|
Durch Probeprüfungen entsteht Sicherheit. |
Offizielle Regelungen zur mündlichen Nachprüfung Brandenburg
Die rechtlichen Grundlagen finden sich in:
Gymnasiale-Oberstufen-Verordnung (GOSTV) Brandenburg
Relevant:
- Regelungen zur Abiturprüfung
- Durchführung mündlicher Prüfungen
- Bewertung der Prüfungsleistungen
Quellen und weiterführende Informationen
- Gymnasiale-Oberstufen-Verordnung (GOSTV) des Landes Brandenburg
Rechtsgrundlage für die gymnasiale Oberstufe, Abiturprüfung und Prüfungsverfahren in Brandenburg.
Link: https://bravors.brandenburg.de/verordnungen/gostv - Verwaltungsvorschriften zur Gymnasiale-Oberstufen-Verordnung (GOSTV)
Ergänzende Regelungen zur Durchführung der mündlichen Abiturprüfungen und Aufgabenstellung.
Link: https://bravors.brandenburg.de/de/verwaltungsvorschriften-218228 - Ministerium für Bildung, Jugend und Sport Brandenburg – Informationen zum Abitur
Allgemeine Informationen zum Zentralabitur und zu schulischen Prüfungen in Brandenburg.
Link: https://mbjs.brandenburg.de/
FAQ: Mündliche Nachprüfung Abitur Brandenburg
Über die Autorin des Artikels:
Ich bin Emily, Gründerin von Noten-Booster.
Ich weiß aus eigener Erfahrung, wie schwer Schule manchmal sein kann – und wie es sich anfühlt, an sich selbst zu zweifeln.
In der vierten Klasse bekam ich eine Realschulempfehlung. Meine Eltern glaubten trotzdem an mich und schickten mich aufs Gymnasium. Dort begann ein langer Kampf: In der sechsten und siebten Klasse stand ich mehrmals kurz davor, nicht versetzt zu werden. Ich saß stundenlang über den Büchern, verstand aber nicht, wie man richtig lernt.
Erst als ich aufhörte, bloß auswendig zu pauken, und begann zu verstehen, wie Lernen funktioniert, änderte sich alles. Ich fand meinen Weg, entwickelte eigene Lernstrategien – und schaffte schließlich ein 1er-Abitur.
Nicht, weil ich plötzlich „besser“ war, sondern weil ich gelernt hatte, mit System, Struktur und Selbstvertrauen zu lernen.
Genau deshalb habe ich Noten-Booster gegründet:
Um Schülern zu zeigen, wie man das Lernen lernt – ohne Druck, ohne Angst, mit Freude und Klarheit.
Ich möchte, dass jedes Kind erlebt, wie sich Erfolg anfühlt, wenn Lernen endlich leicht wird.


